Januar 18, 2020

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Leerläufe vermeiden

Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht im Bereich des öffentlichen Verkehrs vor, dass der autonome Zugang zu den Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, Tram etc.) für Behinderte bis Ende 2023 sichergestellt werden muss. Transportunternehmungen (SBB,

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